Vereinssport für Kinder weiterhin ermöglichen

Aus der Rheinpfalz, aus Nachrichten verärgerter Eltern, den Vereinen haben wir erfahren, dass auf Veranlassung der Kreisverwaltung ab heute dem 13.12.2021 kein Vereinssport mehr in Schulhallen erlaubt sein soll. Begründet wird dies mit den hohen Inzidenzen im Kreis.

Kreisvorsitzender Völker: „Wir fordern den Landkreis, insbesondere den Landrat Dr. Fritz Brechtel auf, dies unverzüglich wieder zurückzunehmen.“

Bereits im letzten Winter haben die Kinder auf Ihren Sport verzichten müssen. Viele Vereine beklagen bereits heute, dass die sportlichen Fähigkeiten deutlich schlechter geworden sind, da zu wenig Training stattfinden konnte.

Die aktuell gültige 29. CoBeLVO erlaubt ausdrücklich Sport in einer Halle und hat klar dargestellt, wie dieser ausgeführt werden soll. Die Vereine setzen, teils mit unter größten Anstrengungen und Einsatz der Ehrenamtlichen dies um, damit der Vereinssport, gerade für Kinder und Jugendliche weiter gehen kann.

Aktuell ist uns kein Fall bekannt, bei dem durch sportliche Betätigung in einer Sporthalle im Rahmen des Vereinssportes ein Hotspot entstanden oder ein Anstieg der Inzidenz darauf zurückzuführen wäre.

Die Schließung der Sporthallen für den Vereinssport trifft genau die, die bereits heute die größten Nachteile haben.

Keinen Eltern ist es zu erklären, dass die Kinder und Jugendlichen in der Schule beim Schulsport die Halle nutzen dürfen und abends, z. b. beim Handballtraining nicht mehr.

Es gibt in der CoBeLVO keine solche „harte“ Beschränkung wie diese Schließung.

Damit ist für uns klar: Die Schließung von Hallen für Vereinssport ist schlichtweg falsch.

Kinder und Jugendliche haben seit Beginn der Pandemie am stärksten unter den Entscheidungen der Verantwortlichen leiden müssen. Der dadurch entstandene Schaden an unserer Gesellschaft wird noch lange nachwirken.

Wir fordern den Landkreis auf, diese Beschränkung bzw. „Empfehlung“ an die Bürgermeister schnellstens zurückzunehmen. Die Bürgermeister im Kreis Germersheim fordern wir dazu auf, Ihr Hausrecht zu nutzen und die „Empfehlung“ nicht umzusetzen und somit den Vereinen weiterhin einen Trainingsbetrieb zu ermöglichen.